Aktuelles
COVID-19-Lage: Alle Meldungen
16.11.2022
Die neuesten Hygieneempfehlungen des Bayerischen Kultusministeriums können Sie hier nachlesen.
Bitte beachten Sie unbedingt für Ihre Schulkinder:
• Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht.
• Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben.
• In der Schule finden keine Testungen statt.
• Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das freiwillige Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.
• Positiv getestete Schulkinder sind nicht verpflichtet die Schule zu besuchen! Sie können wie gewohnt als krank entschuldigt werden.
• Entscheiden sich positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung - d.h. auch in der Schule! - die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.
• Wir bitten weiterhin dringend darum, die Schule über eine positive Testung zu informieren.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr verantwortungsvolles Handeln zum Wohle unserer Schulgemeinschaft! Bleiben Sie und Ihre Kinder gesund!
20.9.2022
Zum neuen Schuljahr hat das Kultusministerum seine Hygieneempfehlungen angepasst. Diese können Sie in diesem Informationsschreiben nachlesen.
13.9.2022
Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien gibt das Kultusministerium in diesem Elternschreiben. Bitte beachten sie auch weiterhin die von dort kommenden Hygieneempfehlungen.
8.4.2022
Das Kultusministerium hat uns vorab informiert, dass es in der Unterrichtswoche nach den Osterferien (25. bis 29. April 2022) noch bei den bisherigen Test-Regelungen bleibt.Ein Eintrag von Infektionen, die während der Ferien im privaten Bereich stattgefunden haben, kann so in den Schulen in bewährter Weise reduziert werden.
Die anlasslosen schulischen Testungen werden mit Ablauf des Monats April eingestellt und gleichzeitig werden die allgemeine Testobliegenheit für Schülerinnen und Schüler wie auch die „3G-Regelung“ für Lehrkräfte, sonstige an den Schulen tätige sowie schulfremde Personen beendet.
Hinweise und Informationen zu den Verhaltensempfehlungen bei Infektionen bzw. Covid19-typischen Symptomen für die Erziehungsberechtige, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, aber auch zu den künftigen allgemeinen Hygieneempfehlungen im Schulgebäude erhalten wir vom Ministerium später.
1.4.2022
Bitte beachten Sie die aktuellen Elterninformationen zum Unterrichtsbetrieb vom Kultusministerium (gültig ab 3.4.2022).
2.2.2022
Neuerungen zu den Quarantäneregeln finden Sie in diesem Schreiben zum Umgang mit Infektionsfällen an Schulen (Stand 1.2.2022).
24.01.2022
Bitte beachten Sie die aktuellen Elterninformationen zu den aktuellen Quarantäneregeln vom Kultusministerium (Stand 20.01.2022).
07.01.2022
Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nur mit einem negativen Testergebnis möglich. Dies gilt ab dem 10. Januar 2022 auch für Schülerinnen und Schüler, die geimpft oder genesen sind.
Am Montag (10.01.´22) finden regulär die Selbsttests in der Schule statt. Sollten Sie Testnachweise von außen bevorzugen, geben Sie diese gültigen, negativen Ergebnisse Ihrem Kind bitte zum Schulbeginn mit. Externe Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden (POC-Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.
An allen Schulen gilt weiterhin eine Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen und auf allen Begegnungsflächen, bis auf Weiteres auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung.
Im Schulhaus greift die 3-G-Regel für Erwachsene, bitte halten Sie entsprechende Nachweise und Ausweise bereit, wenn Sie einen Termin vereinbart haben.
Hier finden Sie das Informationsschreiben für Eltern des Kultusministeriums vom 05.01.2022.
Ständig aktualisierte Informationen finden Sie - wie gewohnt - unter www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen
25.11.2021
Liebe Eltern, liebe Lehrkräfte und Mitarbeitende,
heute erreichten uns die neuen Richtlinien des Kultusministeriums in Zusammenhang mit der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern vom 23.11.2021. Für Sie zusammengefasst in aller Kürze:
- Sie dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind.Sollten Sie einen Termin in der Sprechstunde einer Lehrkraft oder im Sekretariat vereinbart haben oder möchten Sie ein erkranktes Kind aus der Schule abholen, klingeln Sie bitte an der Eingangstüre. Die entsprechende Person wird dann informiert, kommt zu Ihnen an den Haupteingang und überprüft Ihren 3-G-Nachweis.
- Hausaufgaben für kranke Kinder o.ä. können wir nicht mehr in der Aula bereit legen. Bitte geben Sie bei der Krankmeldung Ihres Kindes an, welches Kind aus der Klasse die Aufgaben mitnehmen soll, damit diese privat übergeben werden können.
- Für die Schülerinnen und Schüler, die an den Grundschulen an den PCR-Pooltestungen teilnehmen, wird künftig am Montagmorgen zu Unterrichtsbeginn ein zusätzlicher Selbsttest durchgeführt – unabhängig davon, ob in der jeweiligen Klasse bzw. Lerngruppe an diesem Tag eine PCR-Pooltestung stattfindet oder nicht.
- Wenn Sie der Selbsttestung in der Schule nicht zugestimmt haben, schicken Sie Ihrem Kind bitte zusätzlich am Montagmorgen einen negativen Testnachweis von der Apotheke oder dem Testzentrum. Sollte Ihr Kind deshalb montags erst später in die Schule kommen können, informieren Sie bitte die Klassleitungen.
- Der Sportunterricht findet in der Halle mit Maske statt. Schwimmunterricht ist erlaubt und wird stattfinden (Maske bis zum Becken, im Wasser ohne).
Bitte beachten Sie das neue Merkblatt zum Schulbesuch bei Erkältungskrankheiten.
Außerdem können wir unser Weihnachtstheater nicht in der geplanten Form mit Aufführungen im Stadtteilzentrum vor Publikum zeigen. Wir werden uns eine Alternative für unsere Schulkinder und Sie überlegen ….
Beachten Sie auch immer die Hinweise auf den Seiten des Kultusministeriums www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen
Bitte bedenken Sie, dass alle Maßnahmen zum Wohle Ihrer Kinder an unserer Schule umgesetzt werden! Ich wünsche Ihnen, Ihren Kindern und uns allen möglichst gesunde Wochen bis zu den Weihnachtsferien!
Heike Schneller-Schneider, Rektorin
15.11.2021
Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen:
(gemäß neuem Rahmenhygieneplan vom 11.11.2021 )
Für Schülerinnen und Schüler gilt:
- Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist ein Schulbesuch allen Schülerinnen und Schülern künftig nur möglich, wenn sie unter Aufsicht in der Schule einen von der Schule bereitgestellten Selbsttest mit negativem Ergebnis durchgeführt haben oder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder PoC-Anti-gen-Schnelltest durch ein lokales Testzentrum, einen Arzt oder andere geeignete Stellen) vorgelegt wird.
- Ein Testnachweis ist weiterhin nicht nötig bei Schnupfen oder Husten allergischer Ursache (z. B. Heuschnupfen), bei verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern.
- Für kranke Schülerinnen und Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Symptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall bleibt es bei den bisherigen Regelungen (vgl. Merkblatt).
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist. In jedem Fall muss von den Schülerinnen und Schülern vor dem Schulbesuch ein externes negatives Testergebnis vorgelegt werden. Hierzu kann auf folgende Testmöglichkeiten zurückgegriffen werden:
- PCR-Test beim (Haus-)Arzt (im Rahmen der Krankenbehandlung grundsätzlich kostenlos)
oder
- POC-Antigen-Schnelltest im lokalen Testzentrum (für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren kostenlos)
Ein Antigen-Selbsttest reicht nicht aus! Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die
Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler keine Krankheits-symptome mehr aufweist und
die Schule ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat.
Bitte lesen Sie sich das Merkblatt aufmerksam durch. Sie werden/ haben es von den Klassleitungen erhalten. Falls Kinder- oder Hausärzte eine Testung von Kindern mit Erkältungssymptomen ablehnen, verweisen sie diese bitte auf dieses Merkblatt des Kultusministeriums! Dankeschön!
Aktualisierte Informationen wie immer unter: www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen
10.11.2021
Gemäß Schreiben des Kultusministeriums vom 10.11.2021 endet die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler nicht nach dieser Woche,
sondern wird verlängert. Damit besteht bis auf Weiteres an allen Schulen in Bayern auch während des Unterrichts,
während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht.
· Nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse werden die Testungen intensiviert. Ab dem Tag, an dem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen eine Woche lang an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden oder vorliegen. Diese Regelung gilt an allen Schularten und jeweils für die ganze Klasse, der die infizierte Schülerin bzw. der infizierte Schüler angehört.
Konkret bedeutet das:
· An Schulen, an denen Selbsttests stattfinden, wird eine Woche lang an jedem Unterrichtstag per Selbsttest getestet.
· An Schulen, an denen PCR-Pooltests durchgeführt werden, wird innerhalb dieser Woche jeweils für alle Schülerinnen und Schüler am Montag zu Unterrichtsbeginn – wenn an diesem Tag kein PCR-Pooltest stattfindet – ein (zusätzlicher) Selbsttest durchgeführt. Es wird zusätzlich empfohlen, an Tag 5 nach dem letzten Kontakt zum bestätigten Infektionsfall einen Selbsttest in der Klasse durchzuführen, falls an diesem Tag kein PCR-Pooltest vorgesehen ist. Fällt Tag 5 auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird der Test am nächstfolgenden Schultag nachgeholt, jedoch ebenfalls nur, sofern dann kein PCR-Pooltest vorgesehen ist.
· Schülerinnen und Schüler, die nicht an den schulischen Testungen teilnehmen, müssen nach einem bestätigten Infektionsfall für die Teilnahme am Präsenzunterricht einen externen Testnachweis nach den Vorgaben des § 3 der 14. BayIfSMV erbringen. Externe Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden (POC-Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.
8.11.2021
Ab Montag, 8. November, gilt an den Schulen auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.
· Die erweiterte Maskenpflicht gilt in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 für die erste Unterrichtswoche nach den Herbstferien (08.-12.11.2021), für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 reicht eine sog. „Alltags-“ bzw. Communitymaske aus, das Tragen einer OP-Maske wird jedoch empfohlen. Im Außenbereich der Schule (z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden. Wenn jemand trotzdem freiwillig eine Maske tragen möchte, ist dies selbstverständlich möglich
· Künftig werden auch die Testungen nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse intensiviert. Ab dem Tag, an dem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen eine Woche lang an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden oder vorliegen. Diese Regelung gilt an allen Schularten und jeweils für die ganze Klasse, der die infizierte Schülerin bzw. der infizierte Schüler angehört.
Konkret bedeutet das:
· An Schulen, an denen PCR-Pooltests durchgeführt werden, wird innerhalb dieser Woche jeweils für alle Schülerinnen und Schüler am Montag zu Unterrichtsbeginn – wenn an diesem Tag kein PCR-Pooltest stattfindet – ein (zusätzlicher) Selbsttest durchgeführt. Es wird zusätzlich empfohlen, an Tag 5 nach dem letzten Kontakt zum bestätigten Infektionsfall einen Selbsttest in der Klasse durchzuführen, falls an diesem Tag kein PCR-Pooltest vorgesehen ist. Fällt Tag 5 auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird der Test am nächstfolgenden Schultag nachgeholt, jedoch ebenfalls nur, sofern dann kein PCR-Pooltest vorgesehen ist.
· Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann im Einzelfall die Teilnahme an den intensivierten Testungen auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler sowie zusätzliche Testungen auch für geimpfte oder genesene Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen anordnen.
· Schülerinnen und Schüler, die nicht an den schulischen Testungen teilnehmen, müssen nach einem bestätigten Infektionsfall für die Teilnahme am Präsenzunterricht einen externen Testnachweis nach den Vorgaben des § 3 der 14. BayIfSMV erbringen. Externe Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden (POC-Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein. Diese Regelung gilt unabhängig von der Schulart.
8.10.2021
Das Kultusministerium teilte am 8.10.2021 allen Schulen mit:
Das Hygienekonzept - insbesondere die regelmäßigen Testungen - stellt einen umfassenden Infektionsschutz an unseren Schulen sicher.
Eine Beurlaubung vom Präsenzunterricht aufgrund individuell empfundener Gefährdungslage ist daher nicht mehr möglich.
Eingehende Informationen auch unter:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-716/
1.10.2021
Laut Kultusministerium entfällt ab Montag, den 4.10. die Maskenpflicht im Unterricht am Platz. Im Inneren des Schulgebäudes (Gang, Treppenhaus,...) bleibt sie weiterhin bestehen.
23.09.2021
Den aktuellen Rahmenhygieneplan vom 22.09.2021 finden Sie in einer Langfassung hier und in einer Kurzversion hier.
Falls Ihr Kind nicht in der Schule getestet wird, beachten Sie bitte weiterhin die Testfrequenz bei außerschulisch erbrachten Testnachweisen ( gemäß KMS vom 23.09.2021):
Der Testnachweis kann - auch aufgrund von Testungen erbracht werden, die außerhalb der Schule durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wurden.
Folgende Testverfahren sind dabei möglich:
Ein maximal vor 48 Stunden durchgeführter PCR-Test, ein POC-PCR-Test oder ein weiterer Test nach Amplifikationstechnik; der Nachweis muss in diesen Fällen nur zwei Mal pro Woche vorgelegt werden – Testtag: Sonntag und Dienstag/Mittwoch oder Montagmorgen (vor dem Schulbesuch) und Dienstag/Mittwoch
Ein maximal vor 24 Stunden durchgeführter POC-Antigentest; der Nachweis muss in diesen Fällen drei Mal pro Woche vorgelegt werden Testtag: Sonntag, Dienstag und Donnerstag oder Montagmorgen (vor dem Schulbesuch), Dienstag und Donnerstag.
16.09.2021
Informationen zu den Pooling-Tests:
Aufgrund der aufwändigen Datenverarbeitung können wir ab 20.09.2021 noch nicht mit den Lollitests starten.
Wir testen daher vorerst weiterhin dreimal die Woche mit den Nasen-Selbsttests.
Alternativ ist ein negativer PCR-Test (48h gültig) oder ein täglicher negativer Antigen-Schnelltest (24h gültig) für die Schulkinder zur Erfüllung der Testpflicht beim Schulbesuch vorzulegen.
13.09.2021
Ab nächster Woche sollen voraussichtlich bayernweit in den Grundschulen PCR-Pooltests in Form von "Lollitests" stattfinden.
Informationen auf vielen verschiedenen Sprachen, sowie einen Aufklärungsfilm über die Vorgehensweise finden sie hier.
In dieser Woche werden weiterhin POC-Antigen-Schnelltests in der Schule durchgeführt. Bitte denken Sie daran, dass wir für das neue Schuljahr auch eine neue Einverständniserklärung von Ihnen dazu benötigen. Alternativ können Sie Ihr Kind, wie bisher auch, außerhalb der Schule (z. B. Testzentrum oder Apotheke) testen lassen --> Vorlage 3x pro Woche.
10.09.2021
Auf den Seiten des bayerischen Kultusministeriums finden Sie Informationen zu den aktuellen schulischen Rahmenbedingungen vom 9.9.2021 sowie ein Elternschreiben zum Start in das neue Schuljahr 2021/2022.
07.09.2021
Aktuelle Informationen zum ersten Schultag an der Grundschule Kitzingen-Siedlung 2021 finden Sie hier.
08.07.2021
Auf den Seiten des bayerischen Kultusministeriums finden Sie den aktualisierten Rahmenhygieneplan vom 05.07.2021. Bitte informieren Sie sich besonders über die aktuellen Regelungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) bzw. einer medizinischen Maske (MNS).
„Auf dem gesamten Schulgelände besteht in geschlossenen Räumen Maskenpflicht.
Das Tragen einer medizinischen Maske (MNS sog. OP-Maske) wird für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 empfohlen.
Die Maskenpflicht entfällt im Außenbereich.
Am Sitz- bzw. Arbeitsplatz entfällt die Maskenpflicht an Grundschulen sowie in der Grundschulstufe der Förderschulen, soweit eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird.“
Außerdem bitten wir Sie die Informationen (Abschnitt 14) zum Vorgehen bei (möglicher) Erkrankung zu beachten. Lesen Sie hierzu auch das aktualisierte Merkblatt.
Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit der Beurteilung der Symptome um. Gemeinsam können wir verhindern, dass sich eine mögliche Erkrankung in der Schule ausbreitet.
23.06.2021
Wegen der sinkenden Infektionszahlen beschloss der Ministerrat gestern, dass ab heute, 23.06.21 in den Grundschulen im Klassenzimmer nach Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes keine Maske mehr getragen werden muss, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ein Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung kann freiwillig weiterhin getragen werden.
21.06.2021
Aufgrund aktueller Nachfragen informieren wir Sie hier noch einmal über die Vorgaben des Kultusministeriums zur Verwendung von Smartphones und Smartwatches in der Schule:
"Ein wichtiger Baustein des Gesundheitsschutzes ist auch die Corona-Warn-App der Bundesregierung. Schülerinnen und Schüler können die Warn-App nutzen. Dafür darf das Mobiltelefon im Schulgelände und auch während des Unterrichts eingeschaltet bleiben, die Geräte müssen jedoch stumm geschaltet sein und während des Unterrichts in der Schultasche verbleiben. Anderweitige außerunterrichtliche Nutzungen von Mobiltelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien im Schulgebäude und im Schulgelände bleiben für Schülerinnen und Schüler untersagt..."
Smartwatches sind in Abstimmung mit dem Elternbeirat laut Schulordnung weiterhin nicht erlaubt.
16.06.2021
Seit heute gilt: Auf dem gesamten Schulgelände besteht Maskenpflicht. Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) kann die Maske jedoch – unabhängig von der Inzidenz - abgenommen werden.
11.06.2021
Das Landratsamt Kitzingen gab heute ortsüblich bekannt, dass die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichten Inzidenzen für den Landkreis Kitzingen den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten haben.
Ab kommendem Montag, 14. Juni 2021 findet deshalb an allen Schulen im Landkreis Kitzingen in allen Jahrgangsstufen voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) statt.
Die Regelungen für den Unterrichtbetrieb ergeben sich aus dem KMS vom 07.06.2021 und dem Amtsblatt für den Landkreis Kitzingen vom 11.06.2021:
- Auf dem Schulgelände und im Schulhaus, auch in den den Klassenräumen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Ausnahmen bilden u.a. der Sportunterricht und andere vom Lehrer angekündigte Tragepausen.
- Am Präsenzunterricht dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zwei Mal wöchentlich ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorweisen können, entweder nach einem Selbsttest in der Schule oder nach einem PCR- oder POC- Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wurde und nicht älter als 48 Stunden ist.
- Bitte beachten Sie unbedingt das aktuelle Merkblatt des Kultusministeriums zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen.
07.06.2021
Aufgrund der Inzidenzzahlen im Landkreis Kitzingen starten wir nach den Pfingstferien mit Wechselunterricht (täglicher Wechsel). Es beginnt die blaue Gruppe. Angemeldete Schülerinnen und Schüler können an den Distanztagen in Notbetreuungsgruppen besuchen. Für alle ist zum Besuch des Präsenzunterrichts bzw. der Notbetreuung wie vor den Ferien die Vorlage eines negativen Testergebnisses (extern oder Selbsttest in der Schule) notwendig. Nähere Infos finden Sie im Elternbrief der Schule vom 04.06.2021 und in den FAQs des Kultusministeriums. Bitte beachten Sie das aktuelle Merkblatt des Kultusministeriums zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen.
28.05.2021
Zum zweiten Mal in Folge findet der VR-Bonuslauf coronabedingt nicht in einer gemeinsamen Veranstaltung statt. Das hält uns aber nicht davon ab, zwischen 4. Juni und 5. Juli 2021 als fitte Grundschule am "Ersatz-Lauf" teilzunehmen, in der festen Hoffnung, dass nächstes Jahr wieder ein gemeinsames Erlebnis möglich ist...
Hier sind die Teilnahmebedingungen... Also Laufschuhe an, Beweisfoto knipsen und einsenden und 10 € für die Schule "erlaufen"... wir zählen auf euch, liebe Siedler!!!
20.05.2021
Für den Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien (ab Montag, den 07.06.2021) gelten für alle Schulen einheitliche Regelungen, die Sie auch über Ihre Klassenlehrer erhalten haben.
Am Ende der Ferien informieren wir Sie wie gewohnt per Mail, wie es an unserer Schule - abhängig von den dann ausschlaggebenden Inzidenzen - weitergeht.
15.03.2021
Beachten Sie bitte zu Beginn des Präsenzunterrichts unbedingt das Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen, das Ihnen über Ihre Klassenleiter bereits zugeschickt wurde.
Für kostenlose freiwillige Testungen zur Sicherheit aller steht Ihnen weiterhin das Testzentrum Albertshofen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie das Angebot Ihr Kind zum Test anzumelden.
12.03.2021
Da die Inzidenzzahlen in Kitzingen auf einem Tiefststand sind, gehen wir ab Montag, 15.03.2021 mit allen Schülerinnen und Schülern wieder in den Präsenzunterricht.
Bitte lesen Sie hierzu auch unseren Elternbrief.
10.03.2021
Die Tage der offenen Türen an den weiterführenden Schulen können wegen Corona nicht wie gewohnt stattfinden. Bitte schauen Sie auf die Homepages der entsprechenden Schulen, dort finden Sie vielfältige Präsentationen. Über virtuelle Infoabende, Info-Flyer, Videos... haben Sie Gelegenheit sich einen Einblick in die jeweilige Schule zu verschaffen.
05.03.2021
Zum angedachten Präsenzunterricht ab dem 15.03.2021 haben wir noch keine ausführlichen Informationen. Die Eckpunkte finden Sie unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7198/informationen-zur-planung-der-unterrichtsorganisation-ab-15-maerz.html
Für die Testung der Schüler*innen erweitert das Landratsamt die vorhandenen Testkapazitäten und bietet allen, die in den Präsenzunterricht zurückkehren und sich testen lassen wollen, im Rahmen des bayerischen Testangebots kostenfreie Tests an. Die Termine können von den Eltern individuell an der Teststrecke ab sofort über die bekannte Onlineplattform www.corona-test-kitzingen.de gebucht werden.
01.03.2021
Hier können Sie eine aktuelle Kurzinformation zu den schriftlichen Leistungsnachweisen aufrufen.
25.02.2021
Lesen Sie bitte eine wichtige Information der Schulleitung zur Notbetreuung
19.02.2021
Wir freuen uns, dass wir am Montag, 22.02.2021 unsere Schule zum täglichen Wechselunterricht wieder öffnen dürfen. Am Montag beginnt die "blaue Gruppe", am Dienstag ist dann die "rote Gruppe" an der Reihe...
Für die Sicherheit der Schüler und Lehrkräfte werden kostenlose Testungen angeboten. Hierzu erhielten wir vom Staatlichen Schulamt folgende Informationen:
„Für die Testung der Schüler*innen erweitert das Landratsamt die vorhandenen Testkapazitäten und bietet allen, die in den Präsenzunterricht zurückkehren und sich testen lassen wollen, im Rahmen des bayerischen Testangebots kostenfreie Tests an. Die Termine können von den Eltern individuell an der Teststrecke ab sofort über die bekannte Onlineplattform www.corona-test-kitzingen.de gebucht werden. Zusätzlich wird der Landkreis Kitzingen am Samstag, den 20.02.2021, die Teststrecke in Albertshofen für diesen Zweck öffnen. Das erweiterte Testangebot wird über die Presse bekanntgemacht."
Falls Ihr Kind als Kontaktperson 1 oder aufgrund der eigenen Covid-19 Infektion in Quarantäne muss, bitten wir Sie die Schule unverzüglich zu informieren.
17.02.2021
Heute erhalten Sie erste Informationen aus dem Kultusministerium zum Unterrichtsbetrieb und zur Notbetreuung ab dem 22.02.2021.
Die schuleigenen Regelungen bekommen Sie in gesonderten Elternbriefen über Ihre Klassenleitungen.
15.02.2021
Leider gibt es noch keine Vorgaben, wie es ab dem 22.02. an den Schulen weitergehen soll.
In der aktuellen Woche bekommen die Kinder die Materialien weiterhin über ihre Klassenlehrer und lernen zu Hause.
Notbetreuung, die am 08.02. witterungsbedingt in ganz Mainfranken abgesagt worden war, ist unter normalen Umständen weiterhin in der Schule gewährleistet.
28.01.2021
Die Verlängerung der Schulschließung bis einschließlich 12.02.2021 wurde nochmal offiziell bestätigt. Lesen Sie hierzu den Elternbrief des Kultusministeriums.
21.01.2021
Allen Eltern unserer Schulanfänger stellen wir hier die Informationen des ausgefallenen Elternabends zur Verfügung.
Wissenswertes rund um unsere Grundschule
Informationen zur Schulanmeldung
Bei Fragen wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an unser Sekretariat.
19.01.2021
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gab weitere Informationen zu Übertritt (Jahrgang 4) und Lernentwicklungsgesprächen (Jahrgänge 1 - 3) bekannt. Für Sie zur Kenntnisnahme in Elterninfo 4 und Elterninfo 1 - 4
Über die Durchführung der Lernentwicklungsgespräche (LEGs) lesen Sie in unserem Elternbrief nach.
18.01.2021
Aus Infektionsschutzgründen muss leider auch der Elternabend zur Einschulung entfallen. Hier zunächst die Termine der Schulanmeldung an unserer Grundschule. Weitere Informationen erhalten Sie demnächst auf unseren Seiten.
Nach den Weihnachtsferien findet vom 11.01. - 29.01.2021 Distanzunterricht statt.
Die Kinder bekommen die Materialien über ihre Klassenlehrer und lernen zu Hause. Distanzunterricht ist verpflichtend. Wenn ihr Kind krank ist, melden Sie dies bitte dem Klassenlehrer direkt per Mail.
Eine Notbetreuung in der Schule ist gewährleistet.
Das Kultusministerium informiert Sie hierüber in einem Elternbrief und einem Merkblatt. Wie gewohnt finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Unterrichtsbetrieb in Coronazeiten auch in den FAQs des Kultusministeriums.
15.12.2020
Heute wendet sich der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo noch einmal mit einem Elternbrief an Sie.
14.12.2020
Ab Mittwoch, 16.12.2020 befinden wir uns bis zum Beginn der Weihnachtsferien im Distanzlernen. Das Angebot der Notbetreuung wird auf 16. - 18.12. gemäß der Stundenplan-Zeiten erweitert. Sollten Sie Ihre Kinder anmelden wollen, verwenden Sie bitte unser altes Formular und ergänzen Sie handschriftlich die weiteren benötigten Tage.
Anmeldeschluss ist nun Dienstag, 15.12.2020
Bitte bedenken Sie, dass die Schülerinnen und Schüler nur symptomfrei die Notbetreuung besuchen dürfen, und dass Sie für uns auf den angegebenen Notfall-Nummern erreichbar sein müssen.
13.12.2020
Den aktualisierten Rahmenhygieneplan für Schulen in Bayern finden Sie wie gewohnt in den FAQs des Kultusministeriums. Bitte beachten Sie auch das Info-/Merkblatt für Eltern.
11.12.2020
Vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erreichten uns über das Schulamt heute die neuen Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen.
Aufgrund „der anhaltend hohen Infektionszahlen wurden verschiedene Mund-Nasen-Bedeckungen … hinsichtlich ihrer generellen Eignung neu beurteilt und bewertet.“ Die aktuelle Bewertung ergab, dass „zur Reduzierung von Aerosolen nur eine enganliegende, den Mund und die Nase bedeckende textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden sollte. Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anliegen, entsprechen diesen Vorgaben an eine Mund-Nasen-Bedeckung regelmäßig nicht, sind den Visieren damit quasi gleichgestellt“ und somit nicht erlaubt.
09.12.2020
Zu den verschärften Maßnahmen in den bayerischen Schulen erstellte das Kultusministerium ein Informationsblatt für Eltern und Erziehungsberechtigte.
06.12.2020
Das von den Kirchen entworfene Konzept eines kooperativen Religionsunterrichts mit dem Ziel, in Coronazeiten die Durchmischung der Gruppen zu vermeiden, lehnten an unserer Grundschule mehr als 30 Eltern ab. Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten daher wie bisher regulären Religionsunterricht, zusammengefasst in konfessionellen Gruppen. Bei weiter erhöhten Infektionszahlen können wir nur auf ausdrückliche Anweisungen der Gesundheitsbehörden reagieren.
30.11.2020
Wegen der Verlängerung der Weihnachtsferien bieten die Schulen den Eltern, die keine Möglichkeit zur Betreuung ihrer Kinder haben, unter bestimmten Voraussetzungen Notbetreuung an. Die Bedingungen hierfür erhielten Sie bereits in einem Elternbrief, Sie finden sie ebenfalls in den FAQs des Kultusministeriums.
16.11.2020
Das Kultusministerium wendet sich mit einem Elternbrief direkt an Sie. Außerdem können Sie hier die Kurzübersicht des Rahmenhygieneplans vom 13.11.2020 nachlesen und das aktuellste Merkblatt zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen.
11.11.2020
Zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen gab das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein aktualisiertes Merkblatt heraus.
Alle Neuerungen zum Unterrichtsbetrieb im November finden Sie wie gewohnt auf folgenden Seiten des Kultusministeriums https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html
08.11.2020
Zum Schulstart nach den Herbstferien haben wir keine neuen Anweisungen der Gesundheitsbehörden bzw. des Staatlichen Schulamts. Deswegen unterrichten wir weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb, d.h. es gelten alle Regeln wie vor den Ferien... Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber.
Wichtig für den Start:
Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulhaus gilt Maskenpflicht. Das betrifft ebenso alle Erwachsenen.
Auch Grundschüler müssen im Unterricht Masken tragen. Bitte geben Sie Ihrem Kind Masken zum Wechseln mit für den Fall, dass die Maske feucht wird oder verschmutzt ist.
An der Bushaltestelle und im Bus besteht ebenfalls Maskenpflicht.
Da die Räume regelmäßig gelüftet werden müssen, empfiehlt es sich, die Kinder im "Zwiebellook" in mehreren Schichten zu kleiden, auch kleine Decken sind möglich.
Neue Maßnahmen teilen wir Ihnen jeweils zeitnah mit.
Bitte bleiben Sie umsichtig und verantwortungsbewusst, damit wir die schwierige Situation gemeinsam meistern.
Ab morgen, 22.10.2020 gilt auch an unserer Grundschule die Maskenpflicht am Platz.
Der Landkreis Kitzingen hat Stufe "rot" erreicht (Inzidenz 51,56). Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Landratsamts
https://www.kitzingen.de/buergerservice/aktuelles/aktuelles-2020/uebersichtsseite-corona/
Bitte helfen Sie mit, halten Sie sich an die Regeln und vor allem bleiben Sie gesund!
21.10.2020
Liebe Viertklasseltern, die Informationen zum Übertritt können Sie nun unter den jeweiligen Schularten abrufen.
Wirtschaftsschule (https://www.wirtschaftsschule-kt.de/home/online-informationsveranstaltung.html)
14.10.2020
Der Informationsabend zum Übertritt (4. Klassen) muss wegen der Corona-Einschränkungen leider entfallen. Demnächst können Sie alle Informationen der weiterführenden Schulen hier nachlesen.
07.10.2020
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus möchte Sie als Eltern in den Herbstferien durch Ferienangebote für Ihre Kinder entlasten. Lesen Sie hierzu folgenden Elternbrief bzw. in leichter Sprache dieses Schreiben an die Eltern.
07.09.2020 Aktuelles zum Schulstart
Zum Schulstart finden Sie einen Elternbrief des Kultusministers und einen Überblick über die Hygienemaßnahmen im sogenannten Dreistufenplan.
Auch im neuen Schuljahr können Sie Antworten auf allgemeine Fragen zum Unterrichtsbetrieb in Coronazeiten auf den Seiten des Kultusministeriums nachlesen https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html
Basisinformationen zum neuen Schuljahr in verschiedenen Sprachen bzw. in leichter Sprache können Sie unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7011/informationen-zum-schuljahr-202021-in-anderen-sprachen.html einsehen.
Meldungen ...
Beachten Sie bitte zu Beginn des Präsenzunterrichts unbedingt das Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen, das Ihnen über Ihre Klassenleiter bereits zugeschickt wurde.
Für kostenlose freiwillige Testungen zur Sicherheit aller steht Ihnen weiterhin das Testzentrum zur Verfügung. Bitte nutzen Sie das Angebot Ihr Kind zum Test anzumelden.
Da die Inzidenzzahlen in Kitzingen auf einem Tiefststand sind, gehen wir ab Montag, 15.03.2021 mit allen Schülerinnen und Schülern wieder in den Präsenzunterricht.
Bitte lesen Sie hierzu auch unseren Elternbrief.